Über das Vermögen der Jollydays GmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien zu 5 S 154/24t ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Einlösung von Gutscheinen ist daher nicht mehr möglich!
Gutscheininhaber und -inhaberinnen können ihre Forderung bis zum 10.10.2024 im Konkursverfahren beim Handelsgericht Wien zur obigen Geschäftszahl anmelden. Dafür ist eine Gebühr von 25 Euro zu entrichten. Zur Anmeldung der Forderung wird auf das Formular unter Insolvenz (justizonline.gv.at) verwiesen. Die Gutscheininhaber und -inhaberinnen sowie natürlich auch sämtliche sonstigen Gläubiger und Gläubigerinnen können sich bei der Forderungsanmeldung auch durch einen der in Österreich zugelassenen Gläubigerschutzverbände (www.ksv.at; www.akv.at; www.creditreform.at) vertreten lassen.
Aus derzeitiger Sicht ist es nicht realistisch, dass überhaupt eine Quote ausgeschüttet werden kann und ob diese Anmeldegebühr mit der Konkursquote wieder hereingebracht werden kann.
Bauen Sie im Team eine ganze Stadt oder Ihr Firmengelände aus lauter Leckereien
Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf. Ausgerüstet mit Lebkuchenplatten, Zuckermasse, Werkzeug und einer Vielzahl an Süßigkeiten bauen Sie Ihr Traumobjekt.
Der Bau einer Lebkuchenstadt erfordert Team-Arbeit. Zum Kleben und Halten benötigen Sie sicherlich die Hilfe der Kollegen. Damit am Ende Prachtbauten entstehen können, liegen Unmengen an Gummibärchen, Smarties, Geleefrüchten und Gutsle (Gebäck) für Sie bereit.
Natürlich darf auch mal genascht werden und der gute regionale hausgemachte Glühwein vom Weinfactum sowie alkoholfreier Punsch stehen für Sie zum Genießen neben der Arbeit bereit.
Damit Sie sich nicht Bekleckern, erhalten Sie vom Kreativ-Gestalter der Sie anleitet, noch Einmalschürzen oder Leihschürzen.