Über das Vermögen der Jollydays GmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien zu 5 S 154/24t ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Einlösung von Gutscheinen ist daher nicht mehr möglich!
Gutscheininhaber und -inhaberinnen können ihre Forderung bis zum 10.10.2024 im Konkursverfahren beim Handelsgericht Wien zur obigen Geschäftszahl anmelden. Dafür ist eine Gebühr von 25 Euro zu entrichten. Zur Anmeldung der Forderung wird auf das Formular unter Insolvenz (justizonline.gv.at) verwiesen. Die Gutscheininhaber und -inhaberinnen sowie natürlich auch sämtliche sonstigen Gläubiger und Gläubigerinnen können sich bei der Forderungsanmeldung auch durch einen der in Österreich zugelassenen Gläubigerschutzverbände (www.ksv.at; www.akv.at; www.creditreform.at) vertreten lassen.
Aus derzeitiger Sicht ist es nicht realistisch, dass überhaupt eine Quote ausgeschüttet werden kann und ob diese Anmeldegebühr mit der Konkursquote wieder hereingebracht werden kann.
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- insgesamt 3 Tage
- Check-in Zeit 15 Uhr
- Check-out Zeit 11 Uhr
- Orts-/Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten
- an Wochenenden kontingentbedingt ggf. Mindestaufenthalt von 3 Nächten notwendig
- ausgenommen 20. Dezember - 6. Januar, Faschingsferien (Februar) und Sommer (Mitte Juli - Mitte August)
- Schließzeiten: Mitte März - Ende Mai, Ende Oktober - mitte Dezember