Über das Vermögen der Jollydays GmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien zu 5 S 154/24t ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Einlösung von Gutscheinen ist daher nicht mehr möglich!
Gutscheininhaber und -inhaberinnen können ihre Forderung bis zum 10.10.2024 im Konkursverfahren beim Handelsgericht Wien zur obigen Geschäftszahl anmelden. Dafür ist eine Gebühr von 25 Euro zu entrichten. Zur Anmeldung der Forderung wird auf das Formular unter Insolvenz (justizonline.gv.at) verwiesen. Die Gutscheininhaber und -inhaberinnen sowie natürlich auch sämtliche sonstigen Gläubiger und Gläubigerinnen können sich bei der Forderungsanmeldung auch durch einen der in Österreich zugelassenen Gläubigerschutzverbände (www.ksv.at; www.akv.at; www.creditreform.at) vertreten lassen.
Aus derzeitiger Sicht ist es nicht realistisch, dass überhaupt eine Quote ausgeschüttet werden kann und ob diese Anmeldegebühr mit der Konkursquote wieder hereingebracht werden kann.
... dafür steht das seit über 50 Jahren in Familienbesitz befindliche Hotel Fischer am See. Ein Ort für Menschen, die sich bewusst eine Auszeit von der Hektik des Alltags nehmen wollen. Ein Platz, wo Körper, Geist und Seele sich rundum erholen können. Wo die würzige Bergluft und der kristallklare See die Lebensgeister wieder weckt. Tradition und Stil ist überall spürbar. Egal, ob Sie sich im Hotel, dem Restaurant oder im Wellness-Bereich verwöhnen lassen, am Ufer des Sees einen Spaziergang vornehmen, oder eine Ausflugsfahrt mit einem der eigenen Passagierschiffe über den Heiterwanger See und den Plansee unternehmen.
Genießen Sie herrliche Tage und glückliche Stunden in familiärer Atmosphäre im ****Hotel Fischer am See in Heiterwang in Tirol. Familie Bunte und das gesamte Hotelteam freuen sich auf Ihren Besuch.
wetterunabhängig
3 Tage / 2 Nächte
2 Personen
ganzjährig einlösbar