Über das Vermögen der Jollydays GmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien zu 5 S 154/24t ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Einlösung von Gutscheinen ist daher nicht mehr möglich!
Gutscheininhaber und -inhaberinnen können ihre Forderung bis zum 10.10.2024 im Konkursverfahren beim Handelsgericht Wien zur obigen Geschäftszahl anmelden. Dafür ist eine Gebühr von 25 Euro zu entrichten. Zur Anmeldung der Forderung wird auf das Formular unter Insolvenz (justizonline.gv.at) verwiesen. Die Gutscheininhaber und -inhaberinnen sowie natürlich auch sämtliche sonstigen Gläubiger und Gläubigerinnen können sich bei der Forderungsanmeldung auch durch einen der in Österreich zugelassenen Gläubigerschutzverbände (www.ksv.at; www.akv.at; www.creditreform.at) vertreten lassen.
Aus derzeitiger Sicht ist es nicht realistisch, dass überhaupt eine Quote ausgeschüttet werden kann und ob diese Anmeldegebühr mit der Konkursquote wieder hereingebracht werden kann.
- Haftungsausschluss vor Ort zu unterzeichnen
- zubuchbare Leistungen vor Ort (kostenpflichtig): Fotos und Video
- bei einem Gewicht bis 95 kg werden 50 € Gewichtszuschlag vor Ort verrechnet
- Es besteht absolutes Alkoholverbot für Passagiere
- Bitte Jollydays Ticket (nicht Gutschein) mitbringen, ansonsten verweigert der Veranstalter die Teilnahme
- Bitte spätestens 60 Minuten vor deinem Termin am Sprungplatz sein, sonst fliegt das Flugzeug ohne dich ab
Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage und Erhöhung der Treibstoffkosten, kann es zu einer Aufzahlung vor Ort kommen. Sie werden hierbei gesondert von unserem Veranstalter informiert.