Über das Vermögen der Jollydays GmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien zu 5 S 154/24t ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Einlösung von Gutscheinen ist daher nicht mehr möglich!
Gutscheininhaber und -inhaberinnen können ihre Forderung bis zum 10.10.2024 im Konkursverfahren beim Handelsgericht Wien zur obigen Geschäftszahl anmelden. Dafür ist eine Gebühr von 25 Euro zu entrichten. Zur Anmeldung der Forderung wird auf das Formular unter Insolvenz (justizonline.gv.at) verwiesen. Die Gutscheininhaber und -inhaberinnen sowie natürlich auch sämtliche sonstigen Gläubiger und Gläubigerinnen können sich bei der Forderungsanmeldung auch durch einen der in Österreich zugelassenen Gläubigerschutzverbände (www.ksv.at; www.akv.at; www.creditreform.at) vertreten lassen.
Aus derzeitiger Sicht ist es nicht realistisch, dass überhaupt eine Quote ausgeschüttet werden kann und ob diese Anmeldegebühr mit der Konkursquote wieder hereingebracht werden kann.
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- nur bei geeigneten Wetterbedingungen
- nicht möglich bei Regen
- nicht möglich bei Sturm
- Ersatztermin bei ungeeigneten Wetterverhältnissen
- im Zweifelsfall entscheidet der Veranstalter über die Durchführung
- insgesamt ca. 1 Std.
- in Gruppen bis zu 8 Personen
- dem Wetter angepasste Kleidung
- Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr
- es ist eine Kaution zu hinterlegen in Höhe von 100 €
- Beginn der Saison: Oktober
- Saisonende: März
- generell täglich