- Mindestalter 14 Jahre
- Minderjährige mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten
- Gewicht mind. 45 kg
- Gewicht max. 115 kg
- nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Medikamenteneinfluss oder sonstige Substanzen die das persönliche Urteilsvermögen einschränken können
- gute körperliche Verfassung: Personen die unter Epilepsie, Herzbeschwerden, Bluthochdruck, Schäden am Bewegungsapparat, Augenüberdruck, chronische Ohrenkrankheiten mit Gleichgewichtsstörungen leiden, während der Schwangerschaft oder kürzliche eine Operation an den Augen hatten dürfen nicht springen