Über das Vermögen der Jollydays GmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien zu 5 S 154/24t ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Einlösung von Gutscheinen ist daher nicht mehr möglich!
Gutscheininhaber und -inhaberinnen können ihre Forderung bis zum 10.10.2024 im Konkursverfahren beim Handelsgericht Wien zur obigen Geschäftszahl anmelden. Dafür ist eine Gebühr von 25 Euro zu entrichten. Zur Anmeldung der Forderung wird auf das Formular unter Insolvenz (justizonline.gv.at) verwiesen. Die Gutscheininhaber und -inhaberinnen sowie natürlich auch sämtliche sonstigen Gläubiger und Gläubigerinnen können sich bei der Forderungsanmeldung auch durch einen der in Österreich zugelassenen Gläubigerschutzverbände (www.ksv.at; www.akv.at; www.creditreform.at) vertreten lassen.
Aus derzeitiger Sicht ist es nicht realistisch, dass überhaupt eine Quote ausgeschüttet werden kann und ob diese Anmeldegebühr mit der Konkursquote wieder hereingebracht werden kann.
Unglaublich wie viele Geschäfte es in Göppingen gibt, die teilweise bereits seit 1880 im Familienbesitz sind. Die 3. oder 4. Generation ist keine Seltenheit. Faszinierend unter welchen Bedingungen oder Aspekten die Firmen gegründet wurden. Gehen Sie mit der Stadtführerin auf Tour und erfahren Sie viele spannende Details hierüber. Außerdem haben Sie Gelegenheit mit einigen Geschäftsinhabern, wie z.B. Herrn Bischoff, Rettenmayr und Herrn Rau auch selbst zu sprechen. Vielleicht wollten Sie schon immer den einen oder anderen gerne selber etwas fragen, dann kommen Sie mit auf diese besondere Tour.
Mit Stadtführerin Ursula Weingart-Brodbeck.